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Urheberrecht

Medien, eine Pflicht!

Im Rahmen der Gestaltung Ihrer Feripro-Seite haben Sie die Möglichkeit auch einige designtechnische Veränderungen vorzunehmen. Jedem Anbieter einer Website ist bewusst, dass eine Gestaltung der Präsenz mit Bildern, Videos oder Musikstücken eine Pflichtaufgabe ist. Durch den medialen Einsatz wird die Seite aufgelockert, das Interesse des Nutzers steigt messbar und sinnvoll eingesetzte Medien können Ihre Botschaft unterstützen und verdeutlichen. Jedoch will nicht nur der sinnvolle Einsatz, sondern insbesondere der rechtsichere Umgang mit Medieneinbindung geübt sein.

Urheberrecht – was bedeutet das?

Das Urheberrecht schützt, vereinfacht gesagt, den Urheber eines Werks. Das kann der Maler, Fotograf, Musiker oder Regisseur sein, der Urheber seines Werks ist und der das alleinige Nutzungsrecht darauf hat. Er darf also entscheiden ob sein Gemälde vervielfältigt wird, das Foto im Internet veröffentlicht oder sein Musikstück im Radio abgespielt wird. Zusätzlich regelt das Urheberrecht die eigenen Möglichkeiten mit urheberrechtlichen geschützten Werken (Privatkopie, etc.).

Urheberrecht und Feripro

Das Urheberrecht wird auf Feripro insbesondere im Umgang mit Bildern berührt. Durch das Einfügen von Bannern und Bildern in Veranstaltungen steigern Sie die Eindrücklichkeit und die Nutzerbindung für das Produkt – „Gute Bilder machen Laune“. Doch woher gute und eindrückliche Bilder nehmen, wenn sie nicht selbstproduziert vorliegen? Durch simples „Googlen“ erhalten Sie in schnellster Zeit und ohne großen Aufwand eine Vielzahl an passenden Bildern. Durch blindes Einfügen von Bildern können Sie sich jedoch genau hier unabsichtlich einer Urheberrechtsverletzung schuldig machen.

Creative Commons – eine Lösung?

Creative Commons (CC) – Rechtefreie Bilder. Manche Fotografen markieren ihre Bilder als „CC“. Das bedeutet, dass die Bilder beispielsweise im Internet weiterverbreitet werden können, wenn der Einsatz den „Creative Commons“-Regeln entspricht. Diese Regeln können vom Urheber selbst festgelegt werden. Ein Anbieter, der kostenlos eine Plattform für CC-Werke anbietet, ist www.flickr.com. Hier können rechtefreie Bilder explizit gesucht werden.

Achtung: Es muss immer zuerst überprüft werden, ob die Freigabe des Urhebers für Ihren Zweck ausreichend ist! Viele CC-Urheber schließen zum Beispiel generell eine kommerzielle Nutzung ihrer Bilder aus.

Mieten und Anfragen

Viele Internetangebote, wie zum Beispiel www.gettyimages.de, bieten gegen eine Mietgebühr Bilder zur Nutzung auf der eigenen Präsenz an. Hier hat der Urheber das Nutzungsrecht an das Portal übertragen. Dieses agiert dann wie eine Verwertungsgesellschaft (VG) in Deutschland. Je bekannter und eindrücklicher das Bild, desto höher meist die Mietgebühr. So kann bei einem häufig genutzten Bild die Mietgebühr bei bis zu 700,-€ pro Quartal betragen. Entdecken Sie bei der Internetrecherche ein Bild auf einer Webseite, dass sich auch für Ihr Angebot eignet, dann ist auch eine Nutzungsanfrage beim Seitenbetreiber möglich – „Fragen kostet nichts“.

Selbstgemachtes schützt vor Problemen

Prinzipiell gilt: Bilder, die selbst erstellt wurden, können ohne Einschränkung eingesetzt werden, schließlich ist man selbst der Urheber. Wird ein Mitarbeiter beauftragt Bilder zu erstellen, sollte eine Regelung mit diesem erfolgen, die Ihnen die Nutzungsrechte überträgt. Achtung: Bei selbsterstellten Bildern immer auch auf eventuell verletzte Rechte Anderer achten. Insbesondere das Persönlichkeitsrecht der auf dem Bild zu sehenden Personen ist hier immer ein kritischer Punkt. Vor allem bei Kindern ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern einzuholen.

Was droht bei Verstoß gegen das Urheberrecht?

Wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, erfolgt häufig eine Abmahnung über einen Anwalt oder die Aufforderung zu einer außergerichtlichen gütlichen Einigung. Die Beträge sind hier meist sehr hoch. Sollten Sie eine Abmahnung oder ein anderes Schreiben bezüglich einer Urheberrechtsverletzung erhalten, ist der Kontakt zu einem Fachanwalt immer zu empfehlen. Vor allem wenn der Urheberrechtsverstoß nicht eindeutig ist, sollte niemals sofort gezahlt oder überstürzt eine Unterlassenserklärung unterzeichnet werden.

Im vorliegenden Fall konnte durch kurze Verhandlungen mit dem Rechteinhaber eine Reduzierung der gütlichen Ausgleichszahlung um 50% vereinbart werden.

Interesse und Aufmerksamkeit

Als Fazit sollten Sie als haftender Anbieter Ihrer Internetpräsenz immer ein offenes Auge für das Thema Urheberrecht haben. Aufmerksames Lesen von Nutzungsrichtlinien und Nachvollziehen von eventuellen Nutzungsrechten Anderer kann Sie vor Forderungen schützen. Zum Thema Urheberrecht existieren viele Fortbildungsmöglichkeiten, auch die mecodia GmbH bietet hier Fortbildungsmaßnahmen an.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Text soll Ihnen Anhaltspunkte zum Thema Urheberrecht bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Im Zweifel sollten Sie sich immer Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen.

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